Krankenkassen streben Fortsetzung der Übernahme von Zahnreinigungsleistungen an

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Die Bedeutung der professionellen Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine zahnmedizinische Maßnahme, die über die tägliche Zahnpflege hinausgeht. Sie dient der gründlichen Entfernung von Zahnbelägen und Verfärbungen, um Zahnkrankheiten wie Karies und Parodontitis vorzubeugen. Obwohl die PZR nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, bieten viele Krankenkassen ihren Versicherten freiwillige Zuschüsse oder übernehmen die Kosten ganz oder teilweise.

Aktuelle Entwicklungen bei der Kostenübernahme

In den letzten Jahren haben zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihre Leistungen im Bereich der Zahnprophylaxe erweitert. Laut einer Umfrage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) aus dem Jahr 2022 beteiligen sich viele Kassen an den Kosten der PZR oder übernehmen diese vollständig. Die Höhe der Zuschüsse variiert dabei erheblich und reicht von 20 bis 100 Euro pro Behandlung. Einige Kassen bieten sogar höhere Beträge an, insbesondere wenn die PZR im Rahmen von Bonusprogrammen oder Gesundheitskonten genutzt wird.

Beispielhafte Zuschüsse der Krankenkassen

Einige Krankenkassen haben ihre Zuschüsse zur PZR deutlich erhöht. Beispielsweise bietet die AOK Niedersachsen einen Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Jahr an, wobei dieser Betrag für verschiedene Zusatzleistungen genutzt werden kann. Die DAK Gesundheit, die BKK VBU und die Viactiv Krankenkasse gewähren jeweils einen Zuschuss von bis zu 60 Euro pro Jahr. Diese Zuschüsse sind jedoch oft an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Teilnahme an Bonusprogrammen oder die Inanspruchnahme von Leistungen bei Vertragszahnärzten.

Verschiedene Modelle der Kostenübernahme

Die Art und Weise, wie Krankenkassen die PZR unterstützen, unterscheidet sich erheblich. Einige Kassen erstatten einen festen Betrag pro Behandlung, während andere ein Gesundheitskonto oder Bonusprogramm anbieten, aus dem die Kosten für die PZR gedeckt werden können. Es gibt auch Kassen, die die Kosten vollständig übernehmen, jedoch nur bei bestimmten Partnerzahnärzten oder unter bestimmten Voraussetzungen. Diese unterschiedlichen Modelle können für Versicherte verwirrend sein und erfordern eine genaue Prüfung der jeweiligen Bedingungen.

Selektivverträge und Wahltarife

Einige Krankenkassen bieten die Kostenübernahme der PZR im Rahmen von Selektivverträgen oder Wahltarifen an. In solchen Fällen erhalten Versicherte den Zuschuss nur, wenn ihre Zahnärztin oder ihr Zahnarzt mit der Kasse einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Falls nicht, müssen Patienten für die Bezuschussung eine von der Krankenkasse vorgegebene Praxis aufsuchen oder auf den Zuschuss verzichten. Solche Einschränkungen der freien Zahnarztwahl werden von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung kritisch bewertet.

Fazit

Die Bereitschaft der Krankenkassen, die Kosten für die professionelle Zahnreinigung zu übernehmen oder zu bezuschussen, hat in den letzten Jahren zugenommen. Allerdings variieren die Angebote erheblich, sowohl in der Höhe der Zuschüsse als auch in den Bedingungen für deren Inanspruchnahme. Versicherte sollten daher die Angebote ihrer Krankenkasse genau prüfen und gegebenenfalls direkt nachfragen, um von den verfügbaren Leistungen profitieren zu können. Eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung kann einen wichtigen Beitrag zur Zahngesundheit leisten und langfristig teure Zahnbehandlungen verhindern.