Der Rechtsstreit zwischen dem renommierten Schokoladenhersteller Ritter Sport und dem Mannheimer Unternehmen Wacker um die Verwendung der quadratischen Form in der Produktverpackung des Haferriegels „Monnemer Quadrat Bio“ hat eine neue Wendung genommen. Trotz einer Niederlage vor dem Landgericht Stuttgart im Januar 2026, bei der das Gericht keine Markenverletzung feststellte, hat Ritter Sport nun Berufung eingelegt, um seine seit 1996 geschützte dreidimensionale Marke zu verteidigen.
Hintergrund des Rechtsstreits
Ritter Sport, bekannt für seine quadratischen Schokoladentafeln, sieht in der quadratischen Form ein zentrales Markenzeichen. Als das Unternehmen Wacker den quadratischen Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ auf den Markt brachte, interpretierte Ritter Sport dies als Verletzung seiner Markenrechte. Wacker hingegen argumentierte, dass die quadratische Form des Haferriegels von der Mannheimer Innenstadt inspiriert sei und somit keine Verwechslungsgefahr bestehe.
Verlauf des Verfahrens
Im November 2025 deutete das Landgericht Stuttgart in einer mündlichen Verhandlung an, dass es die Klage von Ritter Sport abweisen könnte, da weder eine Verwechslungsgefahr noch eine Rufausbeutung vorlägen. Trotz dieser Einschätzung lehnte Wacker einen Vergleich ab und betonte, an der quadratischen Form festhalten zu wollen. Das Gericht regte daraufhin einen Vergleich an, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, was jedoch ohne Ergebnis blieb.
Entscheidung des Landgerichts Stuttgart
Am 13. Januar 2026 verkündete das Landgericht Stuttgart sein Urteil und wies die Klage von Ritter Sport ab. Das Gericht sah keine Markenverletzung und keine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten. Ritter Sport hatte gefordert, dass Wacker die quadratische Verpackung nicht mehr verwenden und bereits ausgelieferte Ware zurückrufen solle. Wacker-Geschäftsführer Matteo Wacker zeigte sich erleichtert über das Urteil und betonte, dass es sich um einen „Etappensieg“ handele. Er kündigte jedoch an, den Rechtsstreit fortzusetzen, falls Ritter Sport in Berufung gehe.
Berufung von Ritter Sport
Trotz der Niederlage vor dem Landgericht Stuttgart hat Ritter Sport nun Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt. Das Unternehmen möchte seine seit 1996 geschützte dreidimensionale Marke verteidigen und sieht in der quadratischen Form des Haferriegels eine Verletzung seiner Markenrechte. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts wird mit Spannung erwartet, da sie maßgeblich für die zukünftige Verwendung der quadratischen Form in der Lebensmittelbranche sein könnte.
Auswirkungen auf die Branche
Der Rechtsstreit zwischen Ritter Sport und Wacker hat nicht nur die beteiligten Unternehmen beschäftigt, sondern auch die gesamte Lebensmittelbranche aufgerüttelt. Die Frage, inwieweit geometrische Formen als Marken geschützt werden können und dürfen, ist von grundsätzlicher Bedeutung. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart könnte daher weitreichende Konsequenzen für die Gestaltung von Produktverpackungen haben.
Fazit
Der anhaltende Rechtsstreit zwischen Ritter Sport und Wacker um die quadratische Form des Haferriegels „Monnemer Quadrat Bio“ zeigt die Komplexität des Markenschutzes im Bereich der Produktgestaltung auf. Während Ritter Sport seine seit 1996 geschützte dreidimensionale Marke verteidigen möchte, betont Wacker die Eigenständigkeit und Inspiration seines Produkts. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart wird entscheidend dafür sein, wie in Zukunft mit der Verwendung geometrischer Formen in der Produktverpackung umgegangen wird und welche Grenzen dem Markenschutz gesetzt sind.
